Herzlich Willkommen in der Fahrschule Richard Malsac

Herzlich Willkommen in der Fahrschule Malsac

Herzlich Willkommen


Über unser Unterrichts-Reservierungs-System besteht die Möglichkeit, sich über Ort, Zeit und Thema des jeweiligen Unterrichts zu informieren und sich anzumelden. Für Fahrstunden setzt euch bitte mit eurem Fahrlehrer in Verbindung.

Bei weiteren Fragen gerne das Kontaktformular nutzen oder unter 06831 1299890 anrufen.
Wir stehen euch gerne zur Verfügung!


Richard Malsac Mein Name ist Richard Malsac, ich bin verheiratet und Vater von zwei Söhnen. Ich bin seit 1994 Fahrlehrer und habe damit meinen Traumjob gefunden. Mein Hobby ist das Motorrad Fahren. Seit 2006 bin ich in der Fahrschule selbstständig - unsere Fahrschule besteht heute aus 12 Mitarbeitern.

Meine Fahrschule ist mit modernsten Medien ausgestattet. Durch die zentrale Lage sind alle Standorte mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.

Unterrichts-Reservierungs-System

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Kostenloser, unverbindlicher Schnupperkurs

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Unsere Standorte

Näheres zu unseren vier Standorten in Saarlouis-Fraulautern, Saarlouis-Roden, Bous und Überherrn findet ihr unter Standorte / Unterrichtszeiten.

Fahrzeuge


Die praktische Ausbildung erfolgt mit folgenden Fahrzeugen:

Führerschein Klasse B und BE

Volkswagen Golf VII (150 PS) Volkswagen Golf VII (150 PS)
Hyundai i30 Hyundai i30
Audi Audi
BMW 1er BMW 1er

Führerschein Klasse BE

Anhänger 2 t Anhänger 2 t

Führerschein Klasse A

Yamaha MT-07 Yamaha MT-07
Kawasaki ER 6 n (72 PS, 650 ccm) Kawasaki ER 6 n (72 PS, 650 ccm)
Yamaha Yamaha
Yamaha Yamaha
Yamaha Yamaha

Führerschein Klasse A1

Kawasaki D-Tracker 125 Kawasaki D-Tracker 125

Führerschein Klasse B196

Peugeot
Roller 125

Führerschein Klasse AM

Peugeot
Peugeot

Preisliste


Führerschein Klasse A (Motorrad)

Grundbetrag 300,00 €
Fahrstunde (45 Minuten) 70,00 €
Sonderfahrt (45 Minuten) 70,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung inkl. TÜV 350,00 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung inkl. TÜV 100,00 €
Lehrmittel-Set 90,00 €

Führerschein Klasse A2 (Motorrad)

Grundbetrag 300,00 €
Fahrstunde (45 Minuten) 70,00 €
Sonderfahrt (45 Minuten) 70,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung inkl. TÜV 350,00 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung inkl. TÜV 100,00 €

Führerschein Klasse A1
(Motorrad bis 125 ccm)

Grundbetrag 300,00 €
Fahrstunde (45 Minuten) 70,00 €
Sonderfahrt (45 Minuten) 70,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung inkl. TÜV 350,00 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung inkl. TÜV 100,00 €

Führerschein Klasse AM

Grundbetrag 300,00 €
Fahrstunde (45 Minuten) 70,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung inkl. TÜV 350,00 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung inkl. TÜV 100,00 €

Ausbildungskurs nach § 5 Abs. 2 FeV
(Mofa 25)

Kurs komplett 250,00 €
Lehrmittel-Set 30,00 €

Führerschein Klasse B
(PKW bis 3,5 t)

Grundbetrag 300,00 €
Fahrstunde (45 Minuten) 60,00 €
Sonderfahrt (45 Minuten) 65,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung inkl. TÜV 320,00 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung inkl. TÜV 100,00 €
Lehrmittel-Set 90,00 €

Führerschein Klasse BA
(PKW Automatik bis 3,5 t)

Grundbetrag 300,00 €
Fahrstunde (45 Minuten) 60,00 €
Sonderfahrt (45 Minuten) 65,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung inkl. TÜV 320,00 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung inkl. TÜV 100,00 €

Führerschein Klasse BE
(PKW mit Anhänger über 750 kg)

Grundbetrag 150,00 €
Fahrstunde (45 Minuten) 70,00 €
Sonderfahrt (45 Minuten) 70,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung inkl. TÜV 330,00 €

Führerschein Klasse B 96
(bis 4250 kg Gesamtgewicht)

Kurs komplett 400,00 €

Bei Anmeldung zu Mehrfach-Klassen beträgt der Grundbetrag:
B+BE: 350,00 €
B+A / B+A2: 450,00 €
A+BE: 350,00 €

Alle angegebenen Preise sind tagesaktuell, unverbindlich und freibleibend.
Stand: 01.01.2023

Kontakt


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Ihr habt Fragen und Anregungen? Einfach ins Formular eintragen und abschicken!
Alternativ könnt ihr auch anrufen: 0170 288 99 47

Bitte daran denken, E-Mail-Adresse oder Telefonnummmer anzugeben, damit wir antworten können.








Häufig gestellte Fragen


3 Monate vor Erreichen des richtigen Alters je nach Führerscheinklasse dürft ihr die theoretische Prüfung ablegen.
1 Monat vor Erreichen des richtigen Alters je nach Führerscheinklasse dürft ihr die praktische Prüfung ablegen.

In der Regel ist 6 Monate vorher die richtige Zeit zur Anmeldung.

Das Mindestalter zu den Führerscheinklassen findet ihr .

Zur Beantragung bei der Straßenverkehrsbehörde müsst ihr Folgendes vorlegen:
  • Personalausweis
  • 1 Passbild in der Größe 35mm x 45mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt.
  • Sehtest (Optiker)
  • Nachweis über Erste Hilfe-Kurs.
  • Angabe über schon vorhandene Fahrerlaubnisklassen
  • Bescheinigung der Fahrschule (Laufkarte)
  • Geld für die Bearbeitungsgebühren
Dauer, bis die Laufkarte nach Abgabe wieder in der Fahrschule ist: ca. 4-6 Wochen
Anforderungen an den Fahrerlaubnisbewerber
  • Mindestalter 16 ½ Jahre
  • Antragstellung mit Vermerk "Begleitetes Fahren ab 17"
  • Benennung mindestens einer Begleitperson, die den Anforderungen des Modellversuches entspricht
  • Einverständniserklärung des/der gesetzlichen Vertreter
Die Begleitperson
  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • muss mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein,
  • muss seine Identität nachweisen können,
  • darf zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet sein.
Die Begleitperson soll dem Fahrerlaubnisbewerber vor, unter Umständen während der Fahrt und nach der Fahrt als Ansprechpartner dienen.
Die Begleitperson
  • darf hierzu Rat erteilen und kurze Hilfestellungen geben
  • ist nicht verantwortlicher Fahrzeugführer
  • darf sich in keinem Fall als nachgeschalteter Fahrlehrer fühlen
  • darf in keinem Fall manuell eingreifen
  • darf nicht mehr als 0,24 mg/l Alkohol in der Atemluft oder nicht mehr als 0,49 Promille Alkohol im Blut haben
  • darf nicht unter der Wirkung eines in der Anlage 24a STVG genannten berauschenden Mittels stehen
Zu erwerbende Fahrerlaubnisklassen
  • B/BE eingeschlossen Kl. L/M/S (ohne Begleitung)
  • Prüfbescheinigung gilt nur in der BR
  • hat kein Foto – Personalausweis/Pass mitführen
  • Geltungsdauer bis 3 Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres
  • ab 18. fahren ohne Begleiter erlaubt
  • Kartenführerschein muss beantragt werden- kommt nicht automatisch
  • Inhaber der Prüfbescheinigung trägt die volle Verantwortung als Fahrzeugführer, auch für den Begleiter
  • Begleiter unberechtigt zum Begleiten durch:
    • nicht eingetragen
    • körperlich nicht geeignet, insbesondere durch Alkohol / Drogen / Medikamente, Streit mit Fahrer/in
Konsequenzen bei Fahrt ohne oder nicht berechtigtem Begleiter:
  • Widerruf der Prüfbescheinigung
  • 50,00 € Bußgeld, 1 Punkt im VZR
  • Gleichstellung mit einem A-Delikt
  • Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit
  • Aushändigung der Fahrerlaubnis frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres
Fahren ohne Mitführen der Prüfbescheinigung
  • 10,00 € Verwarnungsgeld
Neue Fahrerlaubnis-Verordnung seit 19.01.2013. Es gibt neue Führerscheinklassen. Die Gültigkeit des Führerscheins ist jetzt auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig - es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen aber bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

Kraftfahrzeuge

Klasse B
  • Mindestalter: 18 bzw. 17 bei begleitetem Fahren
  • Vorbesitz: kein
  • Einschluss: L und AM

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von maximal 750 kg. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg, darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen. Bei der Leermasse von Kraftfahrzeugen mit elektrischem Antrieb wird die Masse der Batterien nicht berücksichtigt.
Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen.
Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen".

Klasse BE
  • Mindestalter: 18 bzw. 17 bei begleitetem Fahren
  • Vorbesitz: B
  • Einschluss: kein

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg bestehen und Kombinationen, aber maximal 3.500 kg. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Es ist keine Theorieprüfung, sondern nur noch die praktische Prüfung erforderlich.

Klasse B96
  • Mindestalter: 18 bzw. 17 bei begleitetem Fahren
  • Vorbesitz: B
  • Einschluss: kein

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG 750 kg übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg, aber bei maximal 4.250 kg.
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.


Zweiräder

Klasse A
  • Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
  • Vorbesitz: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
  • Einschluss: A1, A2 und AM

Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 45km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bbH über 45 km/h; Leistung über 15 kW.

Klasse A2
  • Mindestalter: 18
  • Vorbesitz: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung mehr erforderlich.
  • Einschluss: A1 und AM

Krafträder mit einer Leistung von maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung / Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg.

Klasse A1
  • Mindestalter: 16
  • Vorbesitz: kein
  • Einschluss: AM

Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Nennleistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.

Klasse AM
  • Mindestalter: 15
  • Vorbesitz: kein
  • Einschluss: kein

Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von maximal 45 km/h bzw. max. 4 kW bei Elektromotor. Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor. Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbH maximal 45 km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg.
Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S.

Klasse Mofa
  • Mindestalter: 15
  • Vorbesitz: kein
  • Einschluss: kein

Wer nach dem 31.03.1965 geboren wurde, benötigt zum Führen eines Mofas eine Prüfbescheinigung.

Standorte / Unterrichts­zeiten


Fraulautern

Die Fahrschule befindet sich in der Saarbrücker Straße 22a.

Anmeldung und Unterricht:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Fahrschule Saarlouis-Fraulautern

Saarbrücker Straße 22a, 66740 Saarlouis-Fraulautern

Mit den Bussen der KVS erreicht ihr die Fahrschule ganz einfach über die Haltestellen Fraulautern Brücke und Fraulautern Ulanenstraße.

Roden

Die Fahrschule befindet sich in der Schulstraße, rechts neben der Kirche.

Anmeldung und Unterricht:
Dienstag und Freitag von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Fahrschule Saarlouis-Roden

Schulstraße 18, 66740 Saarlouis-Roden

Mit den Bussen der KVS erreicht ihr die Fahrschule ganz einfach über die Haltestellen Roden Volkshaus und Roden Rathstraße.

Bous

Die Fahrschule befindet sich in der Kirchstraße 13.

Anmeldung und Unterricht:
Montag und Mittwoch von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Fahrschule Bous

Kirchstraße 13, 66359 Bous

Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht ihr die Fahrschule ganz einfach vom Bahnhof Bous aus.

Überherrn

Die Fahrschule befindet sich in der Hauptstraße 12.

Anmeldung und Unterricht:
Montag und Mittwoch von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Fahrschule Überherrn\sout{\sout{}}

Hauptstraße 12, 66802 Überherrn

Mit den Bussen der KVS erreicht ihr die Fahrschule ganz einfach über die Haltestelle Überherrn Bonifatiusstraße.